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Die Basisrente ist eine steuerlich geförderte, kapitalgedeckte private Rentenversicherung. Sie wird umgangssprachlich auch als „Rüruprente“ bezeichnet.
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Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können gleichermaßen von dieser Vorsorge profitieren. Für Selbstständige ist sie sogar die einzige Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen.
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Mit monatlichen oder jährlichen Beiträgen spart man einen Kapitalstock an, der mit Rentenbeginn, aber frühestens ab dem 60. Lebensjahr, als monatliche Rente (Leibrente) ausgezahlt wird.
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Im Gegensatz zur Riesterrente erfolgt die Förderung nicht mittels staatlicher Zuschüsse, sondern über das Absetzen der Beiträge im Rahmen des „Sonderausgabenabzugs“.
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Hier finden Sie den Basisrentenrechner kostenfrei für Ihre Homepage.
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Zur Verfügung gestellt durch Versicherungsbote Verlag UG.
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Angaben zum Einkommen
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Bundesland
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Alter
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Geschlecht
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Familienstand
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Berufsstatus
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Jahreseinkommen Brutto
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Steuerklasse
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Angaben zur geplanten Rüruprente
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Jede Versicherungsgesellschaft muss die Kosten für die Verwaltung und den Vertrieb auf die Monatsbeiträge zur Versicherung umlegen bzw. bei der Auszahlung der Rente berücksichtigen. Lassen Sie sich daher
Angebote von verschiedenen Gesellschaften erstellen. Geben Sie die im Angebot ausgewiesene Rente
und die dafür angesetzten Parameter in den folgenden Feldern ein.
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Geplanter Jahresbeitrag für Rüruprente
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Versicherungsbeginn
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Zahlung bis zum Alter
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Rentenbeginn
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Verzinsung der Versicherung
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Garantierte Rente aus dem Angebot bei 2.25 % Zinsen
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Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung
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Da die Basisrente bei der Auszahlung versteuert wird, ist es wichtig zu wissen, mit welcher Rente Sie
aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Sind darüber hinaus auch anderen Rentenzahlungen zu erwarten, dann geben Sie die Summe
aller erwarteten Renten im folgenden Feld ein.
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Erwartete gesetzl. Rente aus letztem Rentenbescheid
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Ergebnis
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Bei einem jährlichen Beitrag von 0 € ergibt sich folgende mögliche Steuerersparnis.
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Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der steuerlich absetzbare Anteil.
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| Jahr |
Absetzbar |
Steuerersparnis |
Soli-Ersparnis |
| 2012 |
0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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| 2016 |
0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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| 2021 |
0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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| ab 2025 |
0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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Angespartes Kapital zum Rentenbeginn: 0,00 €
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Da über die Steuer ein Teil der Beiträge vom Finanzamt zurückerstattet wird, ist der eigentlich Zinssatz in der Ansparphase höher.
Die Steuerersparnis wird unter der Voraussetzung gerechnet, dass Ihr Einkommen stabil bleibt und sich die Steuersätze nicht ändern.
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Effektiver Zinssatz auf Grund der steuerlichen Vorteile 0 Prozent
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Hochrechnung
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Bei einer Rentenberechnung wird davon ausgegangen, dass das gesparte Kapital bis zu diesem Alter für eine Rentenzahlung reicht.
Tatsächlich wird die Rente bis zum Lebensende gezahlt. Das Risiko, dass Sie älter werden als prognostiziert, trägt die Versicherungsgesellschaft.
Da es auch Versicherte gibt, die nicht die Lebenserwartung erreichen, kann deren übrige Rente für diejenigen
verwendet werden, die älter werden.
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| Damit die Versicherung besser abschneidet als eine einfache Geldanlage mit einer Verzinsung von 2,25 Prozent,
ist folgendes Alter notwendig. |
0 Jahre
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Der Geldanlage wird dabei derselbe steuerliche Vorteil unterstellt. In Wirklichkeit schneidet die Geldanlage aber schlechter ab,
da es keine Steuerrückerstattung für die Einzahlungen gibt und die Einnahmen durch Zinsen zusätzlich versteuert werden. Das berechnete
Alter soll jedoch ein Maß für das Angebot der Gesellschaft darstellen. Je geringer das Alter ausfällt, umso besser ist das
Angebot der Gesellschaft hinsichtlich der garantierten Rente.
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Rente
gemäß Angebot
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| Basisrente |
0,00 €
/Monat |
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Verteilt man die Steuerlast auf die einzelnen Renten ergeben sich folgende Netto-Renten
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| Basisrente nach Steuer |
0,00 €
/Monat |
| gesetzliche Rente nach Steuer |
0,00 €
/Monat |
| Rente nach Steuer (inkl. gesetzl.)
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0,00 €
/Monat |
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Mit Ihrer erwartetet gesetzlichen Rente haben Sie wahrscheinlich im Alter Anspruch auf eine Grundsicherung (inklusive Wohngeld) von 775,00 €
/Monat.
Ihr Rürupvertrag würde dann jedoch vollständig angerechnet werden. Es macht keinen Sinn einen Rürupvertrag abzuschliessen, wenn Sie
die Grundsicherung nicht übersteigen.
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Genauere Angaben zur Berechnung finden Sie auf dem Ausdruck!
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