1amakler.de
Johannes Foppe-Makler für Immobilien und Versicherungen-
Kontakt
Johannes Foppe
Bentheimer Str. 35
48529 Nordhorn
mehr...

Haftpflicht
Pferdehaftpflicht
Kundenlogin

Was ist im Schadensfall zu beachten?

 

  • Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.

  • Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

  • Bei der Schilderung des Schadensherganges haben Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß zu unterrichten.

  • Beachten Sie auch, dass gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben ist.

  • Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommen sollte, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.